Über den Wunsch nach eigener Wirksamkeit
In der Therapie kann es zur Situation kommen, dass nach deutlicher Symptomreduktion diese Reduktion durch den Patienten kaum oder nur in Anteilen in der Arbeit der therapierenden Person gesehen wird.
Mitunter kann ein völlig zufälliges Ereignis, eine kurze Bemerkung eines Freundes des Patienten möglicherweise als wirksamer betrachtet werden als dutzende Stunden therapeutischer Zusammenarbeit.
In diesem Moment werden Bedürfnisse der therapierenden Person vermutlich lauter als in den anderen Momenten. Denn hier scheint ein wesentliches Bedürfnis berührt, dem man sich nur schwer entziehen kann. Eigentlich soll doch jedes Bedürfnis der therapierenden Person herausgehalten werden aus dem gemeinsamen Prozess, aber gleichzeitig ist überhaupt das Ausüben des Berufs natürlicherweise mit einem Bedürfnis nach Wirksamkeit und einem Bedürfnis nach Kompetenzerleben verbunden. In welcher beruflichen Laufbahn müsste man sich dieses Bedürfnis schon versagen?
Nun, vielleicht in gewisser Hinsicht im psychotherapeutischen Beruf.
Auch dieses Bedürfnis darf zwar existieren, sich jedoch nicht mit aller Kraft entfalten und die verdiente Anerkennung einfordern. Auch dieses Bedürfnis muss wahrgenommen, geprüft und beruhigt werden. Denn schnell würde sich das Blatt wenden. Bringt der Therapeut dieses Bedürfnis ein, in welcher subtilen Form auch immer, dann kann der Patient oder die Patientin spüren, dass es nun um den Therapeuten geht und diese Umkehr wäre nicht zum Wohle des Patienten.
In dem Bedürfnis nach therapeutischer Wirksamkeit und nach Anerkennung im Prozess wird eigentlich zunächst eine Schwierigkeit des Berufs deutlich. Ich bemerke sie, wenn sich Patienten nach der Sitzung bedanken. Einerseits ist da bewusst oder unbewusst der Wunsch nach eben dieser Anerkennung, andererseits besteht das Gefühl, dass dieser Wunsch nicht sein darf, er zumindest in Grenzen zu halten ist.
Ich glaube, es ist wichtig, sich trotz der Anforderungen an den Beruf dennoch zu vergegenwärtigen, dass es eben ein Beruf bleibt, und man sich in diesem auch gern als wirksam erleben mag. Dieser Wunsch ist im Blick zu behalten, er muss hinterfragt werden, aber es kann kaum der Anspruch sein, ihn vollständig abzulegen.